Ich frage die Staatsregierung:
In welchen Fällen darf die Bezahlung persönlicher Assistent*innen für Menschen mit Behinderung den vorgesehenen Stundensatz unterschreiten, (z.B. bei Bereitschaftsdienst oder nachts), wie kontrollieren die bayerischen Bezirksregierungen, dass unterschiedliche Vergütungsmodelle bei der Bezahlung von persönlichen Assistent*innen nicht dazu führen, dass die Bezahlung unter Mindestlohn erfolgt und gab es schon Gerichtsurteile in Bayern zu der Thematik „Bezahlung Persönlicher Assistenz”?
Hier können Sie die Anfrage zum Plenum und die Antwort herunterladen.
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