Ich frage die Staatsregierung:
In welchen Fällen darf die Bezahlung persönlicher Assistent*innen für Menschen mit Behinderung den vorgesehenen Stundensatz unterschreiten, (z.B. bei Bereitschaftsdienst oder nachts), wie kontrollieren die bayerischen Bezirksregierungen, dass unterschiedliche Vergütungsmodelle bei der Bezahlung von persönlichen Assistent*innen nicht dazu führen, dass die Bezahlung unter Mindestlohn erfolgt und gab es schon Gerichtsurteile in Bayern zu der Thematik „Bezahlung Persönlicher Assistenz”?
Hier können Sie die Anfrage zum Plenum und die Antwort herunterladen.
Verwandte Artikel
Schulgeld bei sozialen Ausbildungsberufen
In welchen sozialen Berufen wird in Bayern für die Ausbildungsdauer ein Schulgeld erhoben (bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsberuf), welche Zuschüsse leistet der Freistaat an Träger beruflicher Schulen bislang, damit diese auf…
Weiterlesen »
Reaktion auf Probleme bei Go-Ahead-Zugverbindungen
Nachdem bei Go-Ahead auf der Strecke des RE80 auch zu Stoßzeiten häufig nur einteilige und einstöckige Fahrzeuge eingesetzt werden, während die DB Regio zuvor meist zweiteilige Fahrzeuge einsetzte und nachdem…
Weiterlesen »
Straßenverkehrszählungen im Landkreis Würzburg
Ich frage die Staatsregierung: Welche Straßenverkehrszählungen (automatische SVZ sowie Sonderzählungen) wurden im Landkreis Würzburg in den letzten 15 Jahren durchgeführt, um Verkehrsdaten für den Bau von Umgehungsstraßen zu erhalten, sind…
Weiterlesen »