Ich frage die Staatsregierung:
In welchen Fällen darf die Bezahlung persönlicher Assistent*innen für Menschen mit Behinderung den vorgesehenen Stundensatz unterschreiten, (z.B. bei Bereitschaftsdienst oder nachts), wie kontrollieren die bayerischen Bezirksregierungen, dass unterschiedliche Vergütungsmodelle bei der Bezahlung von persönlichen Assistent*innen nicht dazu führen, dass die Bezahlung unter Mindestlohn erfolgt und gab es schon Gerichtsurteile in Bayern zu der Thematik „Bezahlung Persönlicher Assistenz”?
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