Nachdem die Firma B. zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in der Gemarkung Thüngersheim zwischenzeitlich das neu zu rodende Gebiet eingezäunt hat und dabei auch einen Teil eines Anwandwegs (Fl. Nr. 6111) mit eingezäunt hat, frage ich die Staatsregierung, welche rechtlichen Grundlagen für diese Einzäunung des Waldes vorliegen, ob im eingezäunten Gebiet im südlichen Teil auch ein Teil des Staatswald betroffen ist und welche Behörde die geplante Rodung in diesem Gebiet genehmigt hat.
Sie können die Anfrage zum Plenum und die Antwort der Staatsregierung hier herunterladen.
Verwandte Artikel
Covid-19-Fälle in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Ich möchte wissen, wie sich die Covid19-Fälle in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung entwickelt haben.
Weiterlesen »
Anfrage zum Plenum: Erstattung von Personalkosten bei Coronatests
Ich frage die Staatsregierung: Wer trägt die Kosten für die am 6.12.2020 im Kabinett beschlossenen regelmäßigen Coronatests des Personals in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (bitte bei der Antwort die…
Weiterlesen »
AzP: Regelprüfungen durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Nachdem die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) auf Grundlage des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) mindestens einmal jährlich anhand eines Prüfleitfadens u.a. das Einhalten von…
Weiterlesen »