Nachdem die Firma B. zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in der Gemarkung Thüngersheim zwischenzeitlich das neu zu rodende Gebiet eingezäunt hat und dabei auch einen Teil eines Anwandwegs (Fl. Nr. 6111) mit eingezäunt hat, frage ich die Staatsregierung, welche rechtlichen Grundlagen für diese Einzäunung des Waldes vorliegen, ob im eingezäunten Gebiet im südlichen Teil auch ein Teil des Staatswald betroffen ist und welche Behörde die geplante Rodung in diesem Gebiet genehmigt hat.
Sie können die Anfrage zum Plenum und die Antwort der Staatsregierung hier herunterladen.
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