Da Menschen mit Behinderung, die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbringen können, entweder eine Förderstätte oder eine Tagesstruktur besuchen, frage ich die Staatsregierung, wodurch unterscheiden sich Tagesstruktur und Förderstätte, in welchen bayerischen Einrichtungen werden Menschen mit Behinderung in einer Tagesstruktur anstatt in einer Förderstätte betreut und wie ist es mit der Gleichstellung zu vereinbaren, dass Menschen mit Behinderung, die zuhause leben, einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Förderstätte haben, Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung leben, jedoch nicht? Die Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.
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