Im Innovationsbündnis Hochschule 4.0 aus dem Jahr 2018 wird der Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsziele ein großer Stellenwert eingeräumt. Dort heißt es wörtlich: „Die Beachtung von Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung gewinnt auch im Bildungsbereich zunehmend an Bedeutung. Auf der Grundlage des Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) haben Bund, Länder und Akteure der Zivilgesellschaft im Juni 2017 den „Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (NAP) vereinbart, der zahlreiche Ziele und Maßnahmenvorschläge auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit speziell im Hochschulbereich beinhaltet. Staat und Hochschulen werden die Empfehlungen des NAP in geeigneter Weise umsetzen.“ Darauf aufbauend haben alle bayerischen Hochschulen eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2018 bis 2022 geschlossen. Darin ist die BNE allerdings nicht mehr als gemeinsam umzusetzende hochschulpolitische Zielsetzung genannt.
Deshalb stellten meine Kolleg:innen Verena Osgyan, Patrick Friedl und ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung.
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