Wir GRÜNE wollen eine Abschaffung des § 219 a STGB, der es Ärzt*innen verbietet, auf ihren Webseiten sachliche Informationen bereitzustellen! Nach einer Debatte im Bayerischen Landtag, in der die CSU unseren Antrag dazu abgelehnt hat, haben wir jetzt konkreten Nachfragen an die Bayerische Staatsregierung gestellt, um zu klären, wieviele Ärzt*innen schon in Bayern wie Kristina Hänel verurteilt wurden und welche konkreten Auswirkungen dieses Festhalten der CSU-Staatsregierung an § 219 a STGB auf die Zahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche hat. Ich bin mir jetzt schon sicher: keine Schwangerschaftabbrüche geschehen, weil die Betroffenen keine andere Möglichkeit sehen, aber nicht weil Ärzt*innen nicht informieren dürfen.