Leider haben Havarien bei Biogasanlagen und Güllelagern in der Vergangenheit immer wieder zu größeren Umweltschäden an Fließgewässern geführt, bis hin zu massiven Fischsterben.
Seit 2017 fordert die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dass Biogasanlagen bei Havarien durch Umwallungen so geschützt werden, dass benachbarte Fließgewässer nicht beeinträchtigt werden. Für Altanlagen ist eine Nachrüstung mit einer Umwallung erforderlich. Die Frist dafür endet am 1.8.2022.
Vor diesem Hintergrund reichten meine Kolleg:innen Rosi Steinberger, Patrick Friedl, Christian Hierneis und ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung ein.
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