Ich frage die Staatsregierung, in welchen Regierungsbezirken Verträge mit Lieferanten von Essenspaketen für Flüchtlinge bestehen, die nicht innerhalb von drei Monaten gekündigt werden können und ob bzw. wo Verträge mit Lieferanten von Essenspaketen für Flüchtlinge bestehen, die sich zum Jahresende automatisch um zwölf Monate oder länger verlängern, wenn bis dahin noch keine Entscheidung getroffen wurde, wie die Ankündigung der Sozialministerin Emilia Müller, die Versorgung mit Essenspakten aufzugeben, genau umzusetzen ist?
Die Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.
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