Psychische Gesundheit und Krankheit

„Hilfe statt Wegsperren“

Ob Depression, Sucht, Ess- oder Angststörungen: Die Zahl derer, die wegen seelischer Leiden Hilfe benötigen, nimmt zu. In keinem Bundesland ist die Suizidrate so hoch wie in Bayern. Die hohen Zahlen der untergebrachten psychisch kranken Patientinnen und Patienten deuten darauf hin, dass Bayern einen akuten Nachholbedarf im Umgang mit psychisch Erkrankten hat.

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„Keine Stigmatisierung der Erkrankten, sondern eine moderne selbstbestimmte und transparente Psychiatrie, die klar vom Maßregelvollzug getrennt ist – das ist unser Ziel.“ Seit Jahren setzen wir GRÜNE uns für ein modernes Psychisch-Krankenhilfegesetz ein. Inzwischen sieht es so aus, als ob in dieser Legislaturperiode noch ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verabschiedet werden wird, das aber weit hinter unseren Forderungen und den Forderungen der Fachexperten zurückbleibt. Unsere Ideen zu einer modernen und adäquaten Versorgung psychisch kranker Menschen haben wir in diesem Konzeptpapier zusammengefasst, unsere Kritik an den inzwischen von der Bayerischen Staatsregierung zusammengefassten Eckpunkte für ein Psychisch-Kranken-Hilfegesetz ist hier.


Anlässlich des Internationalen Tages der „Seelischen Gesundheit“, der jährlich am 10. Oktober stattfindet, richte ich zusammen mit Fraktionskolleg*innen den Fokus auf das vielschichtige Thema. Wir haben bereits verschiedene Schwerpunkte in unserem Format “Dialog Psychische Gesundheit” thematisiert. Einige Eindrücke der vergangenen Veranstaltungen, die in einem respektvollen Austausch zu spannenden Diskussion führten, erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Entspannt aufwachsen: Für eine Kindheit ohne Stress (2022)
Lost in der Pandemie – Neustart für Jugendliche nach der Krise (2021)
Psychisch erkrankt – Wie gelingt der Weg (zurück) in den Beruf? (2020)
Reden hilft, zuhören auch (2019)


Interpellation: Psychische Gesundheit geht uns alle an!

Im März 2021 forderten wir Grüne eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern und eine Übersicht zur Versorgungslandschaft, um hier langfristige und effektive Strukturen zur Verbesserung im Hilfesystem zu schaffen und die Versorgung psychisch kranker Menschen noch mehr in den Fokus zu rücken. Im Sommer 2022 kam die Antwort der Staatsregierung. Dabei wird ein Missstand besonders deutlich: Schwer haben es vor allem Kinder und Jugendliche. Die Auslastung der stationären und teilstationären Therapieeinrichtungen für Kinder und Jugendliche ist in allen Regionen konstant hoch, oft über 90 Prozent. In manchen Bezirken liegt sie sogar bei 100 Prozent und mehr. Das ist alarmierend.


Anlässlich des World Mental Health Day haben wir am 10. Oktober 2020 mit der Veranstaltung ,,Psychisch erkrankt – Wie gelingt der Weg (zurück) in den Beruf?‘‘ die Vielschichtigkeit und Aktualität dieser Problematik thematisiert. Meine Kolleginnen Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin, und Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin, ergänzten dabei meine sozialpolitische Sichtweise durch betriebliche Erfahrungen und finanzielle Betrachtungen. Zusätzlich zu den eingeladenen Betroffenen und Expert*innen gab es zu unserer großen Freude auch viele Online-Teilnehmer*innen.

Im Dialog mit den anwesenden Gästen und den Online-Teilnehmer*innen kamen wichtige Impulse und es konnten viele Fragen geklärt werden. Claudia Köhler brachte ein, dass es sich auch aus wirtschaftlicher Sicht extrem ,,lohnt‘‘ in die Menschen und ihre psychische Gesundheit zu investieren, da es sonst etwa durch frühe Renten extrem teuer wird. Uns als Politikerinnen wurde mitgegeben, flexible Arbeitsmodelle und Teilzeitausbildungen zu fördern und durch Veranstaltungen wie diese eine Sensibilisierung für das Thema zu erreichen. Wir alle können daran arbeiten, Vorurteile abzubauen und psychische Krankheiten offen anzusprechen!


Neugestaltung der psychiatrischen Krisendienste

Zusammen mit den GRÜNEN Bezirksrät*innen in Bayern habe ich mir Gedanken gemacht, wie die Umsetzung der psychiatrischen Krisendienste jetzt aussehen müsste.

Eine schwere Krankheit, massive Probleme in der Beziehung oder der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes – all das kann in eine schwere Krise stürzen. Krisendienste helfen in solchen Notlagen. Noch allerdings gibt es nicht überall in Bayern solche Anlaufstellen. Das soll sich mit dem neuen PsychKHG ändern. Geplant, ist, dass Menschen in seelischer Not zukünftig in allen Regierungsbezirken des Freistaats auch an Abenden, an Wochenenden und an Feiertagen Spezialist*innen finden, mit denen sie in der Krisensituation über ihre Probleme reden können. Dazu sollen in den Bezirken u.a. auch so genannte Leitstellen und fachliche Teams, die bei Bedarf Menschen in Krisen auch aufsuchen, eingerichtet werden.

Obwohl diese Entwicklung einen Meilenstein in der psychiatrischen Versorgung darstellt, besteht noch Verbesserungsbedarf: so gibt es für die Ausgestaltung auf Bezirksebene keine einheitlichen Qualitätsstandards. Es bleibt zu befürchten, dass die Bezirke die Qualität des Angebots möglicherweise nach der Leistungsfähigkeit des Bezirkshaushalts ausrichten. Damit dies nicht passiert, fordern wir den Freistaat auf, die Bezirke finanziell ausreichend auszustatten.


Überarbeitung des PsychKHGs

Am 15. Mai gab es aufgrund des Dringlichkeitsantrags der SPD eine nochmalige Debatte zu dem Thema. Da hatte das Bayerische Kabinett bereits einige Änderungen angekündigt, die das Gesetz entschärfen sollen. Während im Landtag zahlreiche ExpertInnen bei der Anhörung zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz am 24. April zum wiederholten Male ihre Kritik an dem unsensiblen Umgang der Staatsregierung mit dem Thema wiedergaben, reagierte Ministerpräsident Söder auf den Druck. Zentral bei den Ankündigungen sind die geplanten Streichungen der Unterbringungsdatei sowie der Querverweise zum Maßregelvollzugsgesetz. Der wuchtige Protest von uns Grünen, vieler gesellschaftlicher Gruppen und vor allem auch der Online-Petition mit über 100.000 Unterschriften (Stand 23. Mai 2018: 113.977 Unterschriften) hat gewirkt. Nach diesem großen öffentlichen Druck legte die CSU-Fraktion einige Änderungsanträge vor. Diese sowie auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum PsychKHG wurden am Dienstag, den 12.6.2018 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beraten. Zwar bringen sie eine Besserung des Entwurfs, wesentliche Fehler des vorgelegten CSU-Gesetzentwurfs werden aber nicht geheilt. Wichtig bleibt somit, was die CSU im unsäglichen Entwurf der Staatsregierung nicht geändert hat: dazu gehört nach wie vor der sehr kurze – fast fehlende – Hilfeteil des Gesetzes (bis auf Krisendienste), während das Thema Gefahrenprävention im ausführlichen zweiten Teil weiter stark dominiert.

Wir Landtags-Grüne haben den Gesetzentwurf in der Sitzung des Gesundheits- und Pflegeausschusses als einzige Fraktion abgelehnt.

Ich möchte, dass klare, umfassende und rechtlich verbindliche Regelungen für die Rechte der Betroffenen und für die Hilfsangebote im Gesetz stehen. Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt dies leider nicht. Stattdessen legten wir am 6. Juni 2018 einen eigenen Änderungsantrag, sowie bereits am 15. Mai 2018 einen Dringlichkeitsantrag zur Überarbeitung des PsychKHG vor.

Meine Argumente gegen das PsychKHG in seiner überarbeiteten Form:

  1. Wenn jemand wegen Fremdgefährdung eingeliefert wurde und dann entlassen wird, bekommen Kreisverwaltungsbehörden und Polizei die Daten. Wozu? Es geht nicht um entlassene Straftäter*innen,  sondern z.B. um die Frau mit Schwangerschaftspsychose. Wenn jemand noch fremdgefährdend ist, wird er nicht entlassen. Wenn ein Arzt ihn nicht für fremdgefährdend hält und entlässt, brauchen Polizei und Kreisverwaltungsbehörden nicht die Daten.
  2. Kreisverwaltungsbehörden, die meist gar keinen eigenen psychiatrischen Facharzt haben, dürfen in bestimmten Fällen einweisen ohne einen Arzt hinzuzuziehen. Die Behörde soll zwar einen Krisendienst hinzuziehen, muss aber nicht. Soll jetzt ein*e Mitarbeiter*in vom Gesundheitsamt beurteilen, ob jemand Querulant*in ist oder Reichsbürge*inr oder psychisch erkrankt und aufgrund dieser Entscheidung eine Einlieferung veranlassen? Eine Einlieferung, die aufgrund der Umstände oft traumatisierend ist, und die wir als Abgeordnete wann immer möglich vermeiden wollten?
  3. Im Gesetz sind fast keine präventiven Hilfsmaßnahmen enthalten. Krisendienst ist finanziell abgesichert, darüber hinaus gibt es fast keine Prävention.
  4. Der Duktus ist gleich geblieben. Muss ich jemandem das Recht geben, eine Stunde am Tag rauszugehen, oder darf er prinzipiell an die frische Luft? Artikel 22a des PsychKHG entspricht fast wörtlich dem § 64  des Strafvollzugsgesetzes. Aber es sind keine Straftäter*innen, über die wir hier reden! Den sprachlichen Bezug zum Maßregelvollzug herauszunehmen reicht doch nicht, wenn die Regelungen aus dem Strafvollzug fast wörtlich übernommen werden!
  5. Selbstgefährdung und Gefährdung der Rechtsgüter anderer sind klare Begriffe. Der Begriff der darüber hinausgehenden Gefahr oder des Allgemeinwohls nicht. Beide Begriffe blieben im Gesetz erhalten. Der CSU Abgeordnete erklärte, das bräuchte man z.B. für den Fall, dass jemand ein Polizeiauto beschädigt. Ist eine Beule im Polizeiauto Grund genug für eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen? Das alles zu einer Zeit, in der auch das Polizeiaufgabengesetz verabschiedet wird.
  6. Auch bei einer Belastungserprobung und bei Beendigung der Unterbringung löst sich die Staatsregierung eben nicht von dem Gedanken, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen generell die Straftäter*innen von morgen sind.
    Ministerpräsident Söder hat bei seiner Pressekonferenz angekündigt, dass die Speicherung und Weitergabe von Daten komplett wegfällt. Genau das stimmt aber nicht. Denn: In Artikel 26 und Artikel 27 steht: Bei Personen, von denen eine Fremdgefährdung ausgehen KANN, sind die Kreisverwaltungsbehörden und die Polizei bei einer Belastungserprobung zu benachrichtigen. Und bei Beendigung der Unterbringung sind die Behörden und die Polizei zu benachrichtigen, wenn die Unterbringung wegen Gefährdung der Rechtsgüter anderer und wegen Gefährdung des Allgemeinwohls erfolgte. Also alle Fälle der Unterbringung außer Unterbringung wegen Selbstgefährdung. Wozu? Soll die Polizei dort häufiger Streife fahren, wenn z.B. jemand wegen Schwangerschaftspsychose eingeliefert worden war und dann wurde die Unterbringung beendet, weil der medizinische Facharzt festgestellt hat, dass keine Gefährdung mehr vorliegt? Angeblich werden die Daten nicht gespeichert, aber wie werden die denn genau an die Polizei und Kreisverwaltungsbehörden weitergegeben? Und an wen genau, für wie lange?

Die überarbeitete Version des PsychKHG ist also keineswegs eine wesentliche Verbesserung des ursprünglich geplanten Gesetzes. Stattdessen ist das Gesetz noch immer voll mit eklatanten Problemen und weist zahlreiche Lücken auf!


Hilfe statt wegsperren

Das Gesetz überhaupt Hilfe-Gesetz zu nennen, ist eine Unverschämtheit. Von Hilfe steht nahezu nichts drinnen, stattdessen werden kranke Menschen diskriminiert, ausgeschlossen, ausgestoßen, gemeldet, für viele Jahre registriert und quasi durchgehend in die Nähe potenzieller Straftäter gerückt.  Es geht um Menschen, die z.B. eine postnatale Depression haben und aufgrund dessen einmal „austicken“, es geht um Menschen mit beginnender Demenz, die sich aufgrund dessen aggressiv verhalten, und deren Umfeld weder weiß, dass sie diese Krankheit haben, noch weiß, wie sie damit umgehen sollen. Es geht um Menschen, die eine Krankheit haben und die Vorlagen der CSU-Staatsregierung gerade im Hinblick auf die Registrierung erinnern fatal die Regelungen, die die CSU 1987 für HIV-Positive propagierte. Wer weiß, dass er nach seiner Entlassung nach der Krankheit der Polizei gemeldet wird, der wird alles versuchen, sich einer Einlieferung zu entziehen.

Der Artikel 33 sieht die Schaffung einer zentralen Unterbringungsdatei vor, in der persönliche Daten der Betroffenen einschließlich der psychiatrischen Diagnose über Jahre gespeichert und für öffentliche Behörden zugänglich gemacht werden. Die Zweckbestimmung der Datensammlung ist nicht definiert, das widerspricht in eklatanter Weise verfassungsrechtlichen Grundsätzen.  Für die Psychiatrie wird hier ein Sonderweg propagiert, den es aus guten Gründen in der Medizin so nicht gibt, nicht einmal in dem Bereich Infektionsschutz.  An dieser Stelle wollen wir Grüne eine ganz andere Lösung: ein anonymisiertes Register mit Informationen zu Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlung, so dass beispielsweise festgestellt werden kann, welche Einrichtung mit wenig Zwangsbehandlungen auskommt und welche diese (noch) relativ häufig anwendet. Zwangsbehandlungen sind absolut entwürdigend und Patient_innen, die das hinter sich haben, vergessen das nie mehr. Sie müssen auf das absolute Minimum beschränkt werden.

Auch die Artikel 21 bis 28 und 30 sind in weiten Teilen schon deshalb unpassend, weil sie aus dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) stammen. Das BayMRVG regelt den Umgang mit psychisch erkrankten Straftätern, hier geht es um Menschen mit einer Erkrankung, die eben keine Straftäter sind. Trotzdem sollen sie in wesentlichen Teilen gleich behandelt werden. Das rückt sie in die Nähe zu potentiellen Straftätern.

Im ganzen Gesetzentwurf wird eines deutlich: er ist aus einer absolut falschen Perspektive geschrieben. Es muss nicht geregelt werden, dass der Patient/in Anspruch auf irgendetwas hat – wie ein Ausgang oder eine Beurlaubung, sondern es muss geregelt werden, dass beides nur unter Berücksichtigung therapeutischer Aspekte oder Sicherheitsaspekte eingeschränkt werden darf. In diesem Gesetz darf nicht über Missbrauch von Freiheit gesprochen werden – der Erkrankte ist frei – er hat nichts getan!

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 18. April hat unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze diese Kritikpunkte sehr deutlich gemacht und hat auch die Vorschläge unserer Fraktion für ein echtes Hilfe-Gesetz, für die ich seit Beginn der Legislaturperiode kämpfe, ganz in diesem Sinne wiederholt: Keine Stigmatisierung der psychisch Erkrankten!


Im April 2018 legte die Bayerische Staatsregierung den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vor (Drs. 17/21573). Meiner Meinung nach wirft uns der CSU-Gesetzesentwurf um Jahrzehnte zurück: Mühsam erkämpfte kleine Fortschritte, die mutige Menschen gemacht haben, indem sie beispielsweise an die Öffentlichkeit gegangen sind mit eigenen Krankheitsdiagnosen wie Depression, werden weggefegt durch ein Gesetz, in dem Stigmatisierung pur erscheint. Der Gesetzesentwurf suggeriert durchgehend, dass wir über zukünftige Straftäter reden. Wir sollten nicht vergessen: Uns alle kann eine psychische Krankheit treffen, wir alle rücken damit noch ein ganzes Stück näher in Richtung Überwachungsstaat.


Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung und Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern beschränken sich hauptsächlich auf das bayerische Unterbringungsgesetz aus dem Jahre 1992. Der Fokus liegt im Umgang mit den Betroffenen auf die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Dabei zeigen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Zwangsmaßnahmen den Handlungsbedarf auf. Wir brauchen eine Gesetzesgrundlage, die die Rechte der Patienten und ihrer Angehörigen stärkt und sicherstellt, dass Zwangsunterbringungen, Fixierungen und Zwangsmedikation nur noch in absoluten Ausnahmesituationen stattfinden können.

In diesem Sinne haben wir in Zusammenarbeit mit Dr. Rolf Marschner als GRÜNE-Landtagsfraktion bereits 2014 einen Gesetzentwurf für ein modernes bayerisches PsychKHG erarbeitet (Drs. 17/2622) und im Landtag eingebracht: um die Rechte von Menschen in Krisensituationen abzusichern und weiterzuentwickeln. Unser Gesetzesentwurf wurde im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches mit Verbänden, VertreterInnen der Bezirke, ambulanter und stationärer Einrichtungen, mit der Selbsthilfe und den Angehörigenverbänden diskutiert und stieß auf breite Zustimmung.

Nach vielen Jahren beharrlichen Drängens von vielen Fachverbänden sowie der Aufforderung des Landtages hat inzwischen auch die CSU ihren Widerstand aufgegeben, so dass derzeit ein solches Gesetz erarbeitet wird und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Ich habe allein in diesem Jahr mehrere Anfragen zum Plenum gestellt, um beispielsweise zu erfahren, wie die Staatsregierung sich den Ausbau des Krisendienstes vorstellt: AzP Psychische Notlage, AzP PsychKHG Zeitplan, AzP Krisendienst beim PsychKHG

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Anlässlich der Münchner Woche für Seelische Gesundheit und des Welttages der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober hat die Abgeordnete Kerstin Celina gemeinsam mit Dr. Heinrich Berger im Landtag ein Konzept zur Psychischen Gesundheit in Bayern präsentiert. Bei der Pressekonferenz haben auch Psychiatrie-Erfahrene aus der Praxis und ihre Anfordernisse an eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung deutlich gemacht. Die Ergebnisse sind in der Pressemitteilung der Grünen Landtagsfraktion zusammengefasst.