Transparenz

Wieviel verdient eine Landtagsabgeordnete?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen der GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Realpolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine eigenen Einnahmen und Ausgaben als Landtagsabgeordnete geht.

Dienstreisen

Im Rahmen meiner Arbeit als Abgeordnete des Bayerischen Landtags unternehme ich regelmäßig Dienstreisen ins Ausland. Wann ich welche Reisen unternommen habe und wie diese jeweils finanziert wurden, habe ich hier zusammengetragen.

Entschädigung bzw. Diät

Laut Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung, welche monatlich gezahlt wird. Diese Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht, außerdem werden entsprechende Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.

Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten steigt zum 1. Juli 2023 um 3,7 Prozent auf 9.215 Euro. Damit folgt die Anpassung zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Hinweis: Die alljährliche Diätenerhöhung im Jahr 2020 haben wir Grüne als Zeichen der Solidarität gespendet. Die Abgeordnetendiäten wurden zum 1. Juli 2020 um 212 Euro pro Monat erhöht. Dies entspricht einem Jahreserhöhungsbetrag bis Juni 2021 von 2.544 Euro. Mit diesem Geld habe ich einer jungen Frau aus der Region ein Freiwilliges Soziales Jahr ermöglichen können.

Die Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von monatlich 3.984 Euro. Diese Pauschale verwende ich für:

  • meine Regionalbüros in Würzburg und Karlstadt (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon und Internet, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Büromaterialien und Portokosten meines Landtagsbüros im Maximilianeum (Miete fällt hierfür nicht an.)
  • Informationsveranstaltungen (Druckkosten, z.B. für Plakate und Flyer, Raum- und Saalmieten, Anzeigen u.a.)
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.
  • Erstellung und Betreuung der Webseite
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Deutsche Bahn innerhalb Bayerns) sowie Hotelkosten
  • Als Grüne Abgeordnete bin ich für mehrere Stimmkreise bzw. Landkreise zuständig, da wir als kleinere Fraktion noch nicht in jedem Stimmkreis Abgeordnete haben. Das erhöht natürlich die von mir zu entrichtenden Reisekosten entsprechend. Wenn mich VertreterInnen von Verbänden und Interessensgruppen um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, übernehme ich die Rechnung in der Regel aus Mitteln der Kostenpauschale. Weitere mandatsbedingte Kosten bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Mitarbeiter:innen

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir ein Budget von monatlich 12.434 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Brutto) bezahlt werden.

Im Moment beschäftige ich drei wissenschaftliche ReferentInnen in Teilzeit (je 20 Stunden/Woche), eine in meinem Landtagsbüro und jeweils einen in den Regionalbüros. Weitere Kosten für Einzelprojekte, freie MitarbeiterInnen oder PraktikantInnenvergütung bezahle ich selbst. Im Jahr 2014 habe ich beispielsweise 4.700 Euro mehr für Personal ausgegeben und diesen Betrag aus meiner Diät bezahlt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Technische Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Drucker, etc.) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder Abgeordneten bis zu 15.000 Euro (bis Juni 2021: 12.500 €) pro Legislaturperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden. Für die Informations- und Kommunikationsausstattung meines Münchner Landtagsbüros, meiner Regionalbüros in Unterfranken und meiner eigenen Arbeitsmittel (z.B. Laptop) habe ich in der vergangenen Legislaturperiode (2018-2023) 14.751 Euro dieser Pauschale ausgegeben.

Weitere Aufgaben, Einkünfte und Ausgaben

Als Kreisrätin im Landkreis Würzburg-Land erhalte ich monatlich 80 Euro pauschale Entschädigung und pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 50.- Euro. Im Jahr 2021 kam ich so auf insgesamt 2.466,37 Euro.

Für meine Tätigkeit als Gemeinderätin in Kürnach erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro pro Sitzung, sowie eine Monatspauschale von 50 Euro. Im Jahr 2023 betrug diese 1095 Euro.

Ein größerer Posten auf der Ausgabenseite sind bei den meisten Abgeordneten Parteispenden. Ich spende pro Jahr rund 14.000 Euro an verschiedene Gliederungen der Partei (Kreis-, Bezirks-, Landesverband). Steuerliche Vorteile erhalte ich dafür nur bis zu einer Höhe von 6.600 Euro. Diese Spenden dienen bei den Grünen dem Zweck, die Arbeit an der Basis und Wahlkämpfe für Jedermann zu finanzieren. Anders als bei anderen Parteien werden Listenplätze nicht nach Wahlkampfbudget vergeben, sondern aus einem gemeinsamen Topf ein gemeinsamer Wahlkampf betrieben. Jeder und jede politisch Interessierte kann ohne den Einsatz eigener Geldmittel für Grüne Ziele kämpfen und sich für politische Ämter bewerben.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der die ehemalige Abgeordnete Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die sie dem Bayerischen Landtag angehört hat. Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG “Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag” geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1).

Für eine nach 1964 geborene Abgeordnete wie mich entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also derzeit rund ein Drittel der oben angeführten 7.244 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat auf bis zu 71,75 % der Mandatsentschädigung an.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Art. 5 Abs. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich aus den Entwicklungen verschiedener „Maßstabs“-Bezüge und -Gehälter zusammen.

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 1. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

Fazit

Wie Sie sehen, sind die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gut genug ausgerüstet, um Ihren vielfältigen Aufgaben ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Mit den Einnahmen lassen sich Büros, MitarbeiterInnen und Reisekosten bezahlen und keine Abgeordnete wird darauf angewiesen sein, sich von Lobbyisten zum Abendessen einladen zu lassen. Die Diät entspricht grob der Besoldung eines Gymnasial- oder Realschulrektors, liegt aber beispielsweise deutlich unter der Besoldung eines Richters.

Wir Grüne treten auf allen Ebenen für Transparenz ein und diese Seite soll ein kleiner Baustein dazu sein. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Transparenz haben können Sie mich gerne kontaktieren.