Wieviel verdient eine Landtagsabgeordnete?
Transparenz ist eine der zentralen Forderungen der GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Realpolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine eigenen Einnahmen und Ausgaben als Landtagsabgeordnete geht.
Dienstreisen
Im Rahmen meiner Arbeit als Abgeordnete des Bayerischen Landtags unternehme ich regelmäßig Dienstreisen ins Ausland. Wann ich welche Reisen unternommen habe und wie diese jeweils finanziert wurden, habe ich hier zusammengetragen.
Entschädigung bzw. Diät
Laut Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung, welche monatlich gezahlt wird. Diese Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht, außerdem werden entsprechende Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.
Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten beträgt seit dem 1. Juli 2026 10.595,07 € Euro. Damit folgt die Anpassung zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung.
Hinweis: Die alljährliche Diätenerhöhung im Jahr 2020 haben wir Grüne als Zeichen der Solidarität gespendet. Die Abgeordnetendiäten wurden zum 1. Juli 2020 um 212 Euro pro Monat erhöht. Dies entspricht einem Jahreserhöhungsbetrag bis Juni 2021 von 2.544 Euro. Mit diesem Geld habe ich einer jungen Frau aus der Region ein Freiwilliges Soziales Jahr ermöglichen können.
Die Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von monatlich 4.415,02 Euro. Diese Pauschale verwende ich für:
- meine Regionalbüro in Würzburg (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon und Internet, Porto, Kopie- und Druckkosten)
- Büromaterialien und Portokosten meines Landtagsbüros im Maximilianeum (Miete fällt hierfür nicht an.)
- Informationsveranstaltungen (Druckkosten, z.B. für Plakate und Flyer, Raum- und Saalmieten, Anzeigen u.a.)
- Abonnement für mehrere Tages- und Wochenzeitungen (weil gut recherchierte Nachrichten gibt’s nicht zum Nulltarif) und Bücher, u.ä.
- Kosten für die Webseite
- mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Deutsche Bahn innerhalb Bayerns) sowie Hotelkosten
- Als Grüne Abgeordnete bin ich für mehrere Stimmkreise bzw. Landkreise zuständig. Das erhöht natürlich die von mir zu entrichtenden Reisekosten entsprechend. Wenn mich VertreterInnen von Verbänden und Interessensgruppen um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, bezahle ich mein Mittagessen selbst. Mandatsbedingte Kosten können übrigens auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.
Weitere Ausgaben in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat
Mitarbeiter:innen
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir ein Budget von monatlich 13.665 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Brutto), Reise- und Fortbildungskosten sowie die Praktikant*innenvergütung bezahlt werden.
Im Moment beschäftige ich drei wissenschaftliche Referent*innen in Teilzeit (mit unterschiedlichen Stundenkontingenten pro Woche) sowie zwei Beschäftigte auf Mini-Job-Basis. Weitere Kosten für Einzelprojekte und freie Mitarbeiter*innen bezahle ich selbst. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.
Technische Ausstattung
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Drucker, etc.) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder Abgeordneten bis zu 15.000 Euro (bis Juni 2021: 12.500 €) pro Legislaturperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden. Für die Informations- und Kommunikationsausstattung meines Münchner Landtagsbüros, meiner Regionalbüros in Unterfranken und meiner eigenen Arbeitsmittel (z.B. Laptop) habe ich in der vergangenen Legislaturperiode (2018-2023) 14.751 Euro dieser Pauschale ausgegeben.
Weitere Aufgaben, Einkünfte und Ausgaben
Für meine Tätigkeit als Gemeinderätin in Kürnach erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro pro Sitzung, sowie eine Monatspauschale von 50 Euro. Im Jahr 2025 nahm ich an 14 Sitzungen teil und erhielt folglich insgesamt 1230 Euro. Da ich mit meiner Kollegin Dr. Lea Nachtigall eine Fraktion im Gemeinderat bilde, erhalten wir in diesem Rahmen eine Monatspauschale von 30 Euro beziehungsweise Jahrespauschale von 360 Euro als Fraktionsmitglied und von 20 Euro pro Monat beziehungsweise von 240 Euro im gesamten Jahr für die Arbeit der Fraktion für den zeitlichen Mehraufwand. Von diesen Geldern werden zum Beispiel Druckkosten bezahlt. Die aktuellen Beiträge stammen aus der 2025 veröffentlichten Entschädigungssatzung des Landkreises Würzburg (§3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung)
Was beinhaltet die Gemeinderatsarbeit?
Die Gemeinderatsarbeit umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten, mit denen der Gemeinderat die Gemeinde politisch steuert, kontrolliert und weiterentwickelt.
Zentrale Aufgaben der Gemeinderatsarbeit:
- Beschlussfassung & politische Entscheidungen: Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und entscheidet u. a. über: Haushalt und Finanzplanung, Gemeindesatzungen (z. B. Gebühren, Bebauungspläne), Investitionen (Schulen, Straßen, Sportanlagen), Vergabe größerer Aufträge, Beteiligungen an kommunalen Unternehmen
- Kontrolle der Verwaltung: Überwachung der Arbeit von Bürgermeister*in und Verwaltung, Nachfragen, Anträge und Anfragen stellen, Prüfung, ob Beschlüsse korrekt umgesetzt werden
- Ausschussarbeit: Mitarbeit in Fachausschüssen (z. B. Bauausschuss, Personalausschuss), Vorbereitung von Beschlüssen für den Gemeinderat, Fachliche Diskussionen und Detailarbeit
- Vertretung der Bürgerinnen und Bürger: Ansprechpartner*in für Anliegen, Beschwerden und Ideen, Bürgergespräche, Bürgersprechstunden, Abwägen verschiedener Interessen innerhalb der Gemeinde
- Sitzungen & Vorbereitung: Teilnahme an Gemeinderats- und Ausschusssitzungen, Lesen von Vorlagen, Haushaltsplänen und Gutachten, Abstimmung innerhalb der Fraktion
- Entwicklung der Gemeinde: Mitwirkung an langfristigen Zielen (z. B. Ortsentwicklung, Klimaschutz, Mobilität), Strategische Planung für die Zukunft der Gemeinde
- Repräsentation: Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen, Präsenz bei Vereinsfesten, Jubiläen, Gedenkveranstaltungen, Netzwerkarbeit mit Vereinen, Initiativen und anderen Gemeinden
Als Kreisrätin im Landkreis Würzburg-Land erhalte ich seit 2025 monatlich 120 Euro pauschale Aufwandsentschädigung und pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 100 Euro pro Teilnahme an einer Sitzung oder eines Ausschusses. Im Jahr 2021 kam ich so zum Beispiel auf insgesamt 2.466,37 Euro. Im Jahr 2024 auf insgesamt 3.884.00 Euro. Dieses setzte sich zusammen aus 1.800 Euro Aufwandsentschädigung, 1.900 Euro Sitzungsgeld, 94 Euro Tage- und Übernachtungsgeld und 90 Euro Fahrtkosten. Im Jahr 2025 waren es 2.509.20 Euro. Dieses setzt sich zusammen aus 1650 Euro Aufwandsentschädigung, 800 Euro Sitzungsgeld und 59,20 Euro Fahrtkosten.
Ein größerer Posten auf der Ausgabenseite sind bei den meisten Abgeordneten Parteispenden. Ich spende pro Jahr rund 14.000 Euro an verschiedene Gliederungen der Partei (Kreis-, Bezirks-, Landesverband). Steuerliche Vorteile erhalte ich dafür nur bis zu einer Höhe von 6.600 Euro. Diese Spenden dienen bei den Grünen dem Zweck, die Arbeit an der Basis und Wahlkämpfe für Jedermann zu finanzieren. Anders als bei anderen Parteien werden Listenplätze nicht nach Wahlkampfbudget vergeben, sondern aus einem gemeinsamen Topf ein gemeinsamer Wahlkampf betrieben. Jeder und jede politisch Interessierte kann ohne den Einsatz eigener Geldmittel für Grüne Ziele kämpfen und sich für politische Ämter bewerben. Außerdem kaufte ich mir jeweils das Job-Ticket für den ÖPNV und zahlte dafür 411,60 Euro.
Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags
Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der die ehemalige Abgeordnete Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die sie dem Bayerischen Landtag angehört hat. Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG “Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag” geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1).
Für eine nach 1964 geborene Abgeordnete wie mich entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also derzeit rund ein Drittel der oben angeführten 7.244 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat auf bis zu 71,75 % der Mandatsentschädigung an.
Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:
Diese Entschädigung wird nach Art. 5 Abs. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich aus den Entwicklungen verschiedener „Maßstabs“-Bezüge und -Gehälter zusammen.
Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 1. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet, den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
Fazit
Wie Sie sehen, sind die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gut genug ausgerüstet, um Ihren vielfältigen Aufgaben ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Mit den Einnahmen lassen sich Büros, MitarbeiterInnen und Reisekosten bezahlen und keine Abgeordnete wird darauf angewiesen sein, sich von Lobbyisten zum Abendessen einladen zu lassen. Die Diäten für Landtagsabgeordnete in Bayern entsprechen grob der Besoldung R4 für zum Beispiel Präsidenten mittelgroßer Gerichte.
Wir Grüne treten auf allen Ebenen für Transparenz ein und diese Seite soll ein kleiner Baustein dazu sein. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Transparenz haben können Sie mich gerne kontaktieren.