Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25.05.2015 (PM 156/GP) frage ich die Staatsregierung, wen oder was die Staatsministerin Melanie Huml konkret unter „Pflegekräfte und ihre Verbände” versteht, welche strukturellen und inhaltlichen Vorgaben für das Konstrukt „Bayerischen Landespflegering” vorgesehen sind und welche konkreten Aufgaben dem Pflegering übertragen werden sollen?
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