Nachdem die Anzahl der Privatinsolvenzen bereits im ersten Halbjahr 2021 die Gesamtzahl des Jahres 2020 weit überschritten hat, frage ich die Staatsregierung, ob sie auch angesichts dieser Entwicklung es für sinnvoll erachtet, Daten beispielsweise zu Anzahl an Beratungsgesprächen, Wartezeiten für ein Beratungsgespräch, Entwicklung des Beratungspersonals sowie zu den Branchen, in denen die Schulden anfallen, zu erheben, um auf dieser Grundlage den Bedarf für Schuldnerberatungsstellen genauer einschätzen zu können und welche Daten noch hilfreich wären, um wichtige Themenfelder für die Verbraucherberatung zu identifizieren?
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