Neue bayerische Kinderschutz-Hotline – Bedarf, Abgrenzung und Auswirkungen

Die bayerische Staatsregierung richtete am 1.Juli.2026 eine neue Kinderschutz-Hotline ein. Diese richtet sich an Kindern und Jugendliche, die von körperlicher Gewalt, Missbrauch, Mobbing, Cybergrooming oder jeglicher Form von Gewalt bedroht oder betroffen sind. In Anbetracht bestehender ähnlicher Angebote, namentlich zu nennen der Nummer gegen Kummer fragen Gabriele Triebel und ich die bayerische Staatsregierung auf welcher fachlichen Bedarfsanalyse, die Entscheidung zur Einrichtung einer neuen Kinderschutz-Hotline basiert, worin sich diese von bestehenden Beratungsangeboten unterscheiden, inwieweit geprüft wurde, ob der Ausbau bestehender Beratungsangebote keine angemessene Alternative dargestellt hätte und Weiteres.