Ein zentrales Anliegen meiner politischen Arbeit ist die Unterstützung und Inklusion gehörloser und hörgeschädigter Menschen. Hörbehinderung ist vor allem eine Kommunikationsbehinderung und verursacht zahlreiche zusätzliche Aufwendungen im Alltag, die bisher kaum durch bestehende Systeme aufgefangen werden. Deshalb gehört die die Einführung eines Gehörlosengeldes als Nachteilsausgleich für gehörlose und schwerhörige Menschen zu meinen langjährigen Forderungen. Abgesehen vom Gehörlosengeld setze ich mich auch für eine bessere Informationsbeschaffung für Menschen mit Hörbehinderung sowie die Verbreitung der Deutschen Gebärdensprache ein. In Deutschland wurde die Deutsche Gebärdensprache im Jahr 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt und seit 2021 ist sie als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkannt.
Hier dokumentiere ich unsere parlamentarischen Initiativen zu diesem Thema. Die Liste ist chronologisch geordnet, sodass Sie die Entwicklung über die letzen Jahre transparent nachvollziehen können.

2025 – Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gehörlosengeld
Im Oktober 2025 bringt die Grüne Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf ein, der eine bisher bestehende Versorgungslücke endlich schließt: Das Bayerische Blindengeldgesetz soll zu einem Bayerischen Blinden- und Gehörlosengeldgesetz weiterentwickelt werden. Damit würden gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen künftig eine verlässliche finanzielle Unterstützung erhalten.
Für mich steht fest: Teilhabe für gehörlose Menschen darf kein Luxus sein. Optische Rauchmelder, Lichtsignale oder Dolmetscher*innen – etwa bei Vereins- oder Elterngesprächen oder beim Beratungsgespräch im Elektrohandel – sind keine Extras, sondern elementare Brücken in die hörende Gesellschaft. Bayern muss diese Brücken endlich bauen.
Bislang müssen Betroffene viele notwendige Hilfen – Gebärdensprachdolmetschen, Warnsysteme oder Lichtsignalanlagen – selbst bezahlen. Nur in wenigen Bereichen wie Schule, Gericht oder medizinischer Versorgung sind sie abgesichert. Teilhabe hängt damit oft vom Geldbeutel ab. Das wollen wir Grünen ändern.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs:
- Einführung eines eigenen Gehörlosengeldes nach Vorbild anderer Bundesländer
- Staffelung der Leistungen:
- 60 % des Blindengeldes für gehörlose Menschen
- 30 % des Blindengeldes für Menschen mit mindestens 80 % Hörverlust beidseits und einem GdB ab 70
- Jährliche Gesamtkosten von rund 50 Millionen Euro fest im Haushalt einzuplanen
Am 29. Oktober 2025 habe ich dazu im Plenum eine Rede gehalten.
Am 11. November 2025 verkündet Klaus Holetschek im Rahmen der Landtagsdebatte zum Doppelhaushalt 26/27: „Wenn wir über ein Gehörlosengeld sprechen – das wir auch im Koalitionsvertrag mit drin haben, wo wir geschrieben haben, wir streben das an –, dann haben wir uns jetzt entschieden, dass es im Moment halt nicht geht aus bestimmten Gründen.“
2023 – Fehlende Mittel im Haushalt
Auch im Haushalt 2023 stellt die Staatsregierung kein Gehörlosengeld ein. Unser Antrag auf einen dauerhaften Chancenausgleich für hörgeschädigte Menschen wurde in namentlicher Abstimmung erneut abgelehnt. Am 26. Oktober des selben Jahres schreibt die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freie Wähler in ihren Koalitionsvertrag 2023 bis 2028: „Im Lauf der Legislaturperiode streben wir den Einstieg in ein Bayerisches Gehörlosengeld an.“ Diese Bestrebung wurde bis heute nicht umgesetzt (Stand Februar 2026).
2022 – Einmalzahlung statt Gehörlosengeld
Wie schon in den Jahren zuvor forderten wir in den Haushaltsberatungen 2022 ein regelmäßiges Gehörlosengeld. Die Regierungsfraktionen entschieden sich jedoch nur für eine Einmalzahlung von 145 Euro – und selbst dieses Geld bekam weniger als die Hälfte der eigentlich Betroffenen. Das ist beschämend. Fair wäre ein Gehörlosengeld für gehörlose und besonders schwerhörigen Menschen, wie wir es seit Jahren fordern! Die Auszahlung der Einmalzahlung wurde an das Merkzeichen „Gl“ gekoppelt, nicht an den tatsächlichen Hörverlust. Dadurch gingen etwa 10.000 schwerhörige Menschen leer aus, obwohl sie einen vergleichbaren Bedarf haben. Ein zusätzlicher Affront: Informationen dazu gab es ausschließlich schriftlich, nicht in Gebärdensprache. Die Main-Post berichtete ausführlich darüber.
Anlässlich des Tags der Menschen mit Behinderung forderte auch Holger Kiesel, der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, ein bayerisches Gehörlosengeld. Der VdK unterstützt ebenfalls eine entsprechende Resolution des Netzwerks Hörbehinderung.
2020 & 2021 – Antragspaket und öffentliche Aufmerksamkeit
Im März 2020 stellte ich eine schriftliche Anfrage zur Teilhabe gehörloser Menschen, aus der später ein umfassendes Antragspaket hervorging.
Auch um einen Schritt in die richtige Richtung zu machen und ein Signal zu senden, nutzten wir im November 2020 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Jugend und Familie einen Gebärdensprachdolmetscher, sodass jede*r die Möglichkeit hatte, im Livestream die Debatte unserer fünf Anträge mit zu verfolgen. Um im Vorfeld auf unser Antragspaket zum Gehörlosengeld aufmerksam zu machen, kündigte der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. mithilfe eines Videos die Debatte im Ausschuss an.
Unsere Forderungen umfassten neben einem Gehörlosengeld auch:
- bessere Förderung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen
- qualifizierte Lehrer*innen an Förderzentren mit mindestens DGS-Niveau B2
- Einführung der Deutschen Gebärdensprache als Wahlfach an Regelschulen
Mit dem Online-Portal Deafservice habe ich in einem Interview über unsere Anträge und unsere Grünen Forderungen gesprochen.
Die Anträge scheiterten im Sozialausschuss am Widerstand von CSU und Freien Wählern.
Erst im Juli 2021 kam es nach langer Wartezeit zur Plenardebatte über unser Antragspaket. Unsere zentrale Forderung: Die Staatsregierung soll ihr eigenes Versprechen einlösen und ein Konzept für ein bayerisches Gehörlosengeld vorlegen.
Im Antrag vom November 2021 ordere ich die Staatsregierung auf, die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz im Oktober 2021 aufzugreifen und ein länderspezifisches Curriculum für die Sekundarstufe I in Bayern zu konzipieren, die Lehrbefähigung für das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ den staatlich anerkannten Gebärdensprachdozent*innen zu erteilen und das Unterrichtsangebot durch Förderzuschüsse des Freistaates abzusichern.
2020 – Barrierefreie Kommunikation während der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie machte deutlich, wie groß die Kommunikationsbarrieren für gehörlose Menschen nach wie vor sind. Erst spät wurden Pressekonferenzen der Bundesregierung und des RKI mit Dolmetscherinnen übertragen. Die Bayerische Staatsregierung bietet bis heute nur eine Übersetzung im Livestream an – ohne direkte TV-Übertragung. Das trifft vor allem gehörlose Seniorinnen hart.
Wir Grünen forderten deshalb in einem Offenen Brief und durch einen Antrag, alle Pressekonferenzen der Staatsregierung live in Gebärdensprache zu übersetzen. So können gehörlose Menschen unmittelbar und in Echtzeit die nötigen Informationen erhalten, um aufgeklärt zu sein und sich schützen zu können.
Ein Teilerfolg: Unser Antrag „Inklusive Impfkampagne“, der u.a. die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher*innen bei Corona-Impfungen enthält, wurde im Februar 2021 beschlossen.
Meinem Antrag „Barrierefreie Kommunikation beim ZBFS konsequent umsetzen – Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitstellen“ ist im November 2022 zumindest in der geänderten Fassung zu einem Berichtsantrag zugestimmt worden.
2019–2020 – Petition und Ausschussbehandlung
Im November 2019 unterstützte ich eine Petition für ein bayerisches Gehörlosengeld, die über 12.000 Menschen unterzeichneten. Eine offizielle Antwort darauf steht bis heute aus.
Im Februar 2020 wurde die Petition im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Trotz Unterstützung vieler Expert*innen lehnten CSU und Freie Wähler den Grünen-Antrag ab.
2018 – Erster Gesetzentwurf der Grünen
Bereits 2018 legte die Grüne Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der gehörlose Menschen den sehbehinderten Menschen gleichstellen sollte. Seit Jahren fordere ich eine dauerhafte, chancenausgleichende Leistung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.