Die Staatsregierung hat mehrmals betont (im Rahmen der Plenarsitzung zur 2. Lesung am 22. Juli 2026 und nochmal im Rahmen des vom StMAS ausgerichteten virtuellen Runden Tisches am 29. Juli 2026), das jetzige Gewalthilfe- und Schutzsystem im Zuge der Umsetzung der Regelungen des Gewalthilfegesetzes vollumfänglich zu erhalten und auszubauen und somit für 2027 eine ausreichende Finanzierung der Träger vorzusehen. Im Zuge dessen haben wir an die Staatsregierung unter anderem folgende Fragen: Wie werden im Herbst 2026 erkennbare Finanzierungslücken der Träger rechtzeitig bis Ende 2026 geschlossen? Wie sehen die neuen Zuständigkeiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales in der Umsetzung aus? Inwieweit werden betroffene Frauen in der Bedarfseinschätzung mit einbezogen? Weitere Fragen sind der unten stehenden Anfrage zu entnehmen.
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes