Nach dem Erlass der neuen Gebührenregelung seitens der Staatsregierung frage ich, warum rückwirkend ab dem 01.09.2016 Gebühren bei der Unterbringungen von Flüchtlingen in allen Formen der staatlichen Unterkünfte (ANKER-Einrichtungen, staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte) erhoben werden sollen, trifft es zu, dass die für das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen Sozialbehörden die Übernahme der Unterkunftsgebühren in der Regel ablehnen und welche weiteren Bundesländer Unterkunftsgebühren für die Unterbringungen in allen Formen der staatlichen Unterkünfte verlangen?
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