Das Bayerische Teilhabegesetz setzt die Vorgaben des Bundesteilhabgesetzes um – allerdings nur auf dem minimalen Level. Wir GRÜNE wollen ein besseres Bayerisches Teilhabegesetz, mit echter und finanzierter Mitbestimmung für die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, mit einer Bedarfsermittlung, die in allen sieben Bezirken einheitlich umgesetzt werden wird, und mit einem Monitoring bezüglich der Kosten, damit die Bezirke nicht im Regen stehen gelassen werden mit den Mehrkosten. Am 5. Dezember hielt ich dazu im Landtag eine Rede, die Sie hier anhören können.
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