Ich frage die Staatsregierung:
Wer trägt die Kosten für die am 6.12.2020 im Kabinett beschlossenen regelmäßigen Coronatests des Personals in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (bitte bei der Antwort die einzelnen Einrichtungsarten unterscheiden in Krankenhäuser, Altenpflegeheime und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen), aus welchen Gründen unterscheiden sich die Personalaufwandspauschalen für Tests (bitte die jeweiligen Erstattungsbeiträge für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nennen), wie werden die Personal- und Sachkosten für Tests in stationären Einrichtungen, die, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, noch vor dem Ausrufen des Katastrophenfalls bereits in Vorleistung getreten sind, erstattet?
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