In meiner Anfrage zum Plenum vom 10. Mai 2017 frage ich die Staatsregierung, in welchem Umfang die Assistierte Ausbildung in Bayern bislang eingesetzt wurde, ob sie eine Ausweitung des Programms auf vollzeitschulische Berufsausbildungen für sinnvoll erachtet und in welcher Weise sie die vorgesehenen Möglichkeiten im Rahmen des § 130 SBG III (Landeskonzept und Landeskofinanzierung) als potentiell zusätzlichen Nutzen und Antrieb für die Umsetzung der Assistierten Ausbildung auf Landesebene einsetzen könnte.
Die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen: AzP 10_5_17
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