Nachdem der Bedarf an Frauenhausplätzen in Unterfranken aus der Zahl der in der betrachteten Region lebenden Frauen im Alter von 18 bis 80 Jahren berechnet wird (ein Frauenhausplatz pro 10.327 Einwohnerinnen, vgl. Antwort 4.1.der Schriftlichen Anfrage „Frauenhäuser in Unterfranken: aktuelle Bestandsaufnahme“), aber die seit Februar 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention (2017 von Deutschland ratifiziert) hingegen einen Frauenhausplatz pro 10.000 Einwohner*innen, besser noch pro 7.500 Einwohner*innen empfiehlt, frage ich die Staatsregierung, aus welchem Grund sie sich bei der Berechnung der Frauenhausplätze für Bayern nicht an den Empfehlungen der Istanbul-Konvention orientiert, inwiefern sie plant, dies künftig zu tun und wie sich die Zahl der benötigten Frauenhausplätze nach der Berechnungsgrundlage der Istanbul-Konvention in den einzelnen Bezirken Bayerns verändern würde.
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