In meiner AzP vom 1. Februar 2017 frage ich die Staatsregierung, wie sie eine akute psychische Notlage definiert und inwieweit eine medizinische Beurteilung der Lage für die Polizei bindend wäre.
Den genauen Wortlaut der Anfrage und die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.
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