Gemeinsam mit meinen Kolleg:innen Claudia Köhler und Tim Pargent will ich in einer Schriftlichen Anfrage wissen, wie die Staatsregierung mit sogenannten Überwertankäufen von Grundstücken umgeht – also wenn der Staat Grundstücke über dem Verkehrswert kauft. Unsere Fragen betrafen u. a. Projekte in Passau, Würzburg, München, Nürnberg und Bayreuth.
Die Antwort: Konkrete Zahlen zu Kaufpreisen und Verkehrswerten bleiben unter Verschluss. Zwar wird ein finanzieller Ausgleich an den staatlichen Grundstock geleistet – die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert –, doch oft zeitlich verzögert. Die Staatsregierung sieht darin keinen Verstoß gegen die Verfassung, da es sich aus ihrer Sicht nur um eine vorübergehende Umschichtung handelt.
Wir fordern weiterhin volle Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel – insbesondere, wenn über Marktwert gekauft wird.