In unserem Antrag vom 21. Juni 2017 fordern wir die Staatsregierung auf, im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) oder seiner Ausführungsverordnung verbindliche Freistellungszeiten für Kitaleitungen vorzugeben. Jede Kindertagesstätte sollte unabhängig von ihrer Größe ihre Leitung zumindest im Umfang einer halben Stelle freistellen. Die Freistellungszeiten werden bei der Berechnung des för-derrelevanten Anstellungsschlüssels und des Basiswerts zur kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG in vollem Umfang berücksichtigt.
Verwandte Artikel
Haushalt 2022: Gehörlosengeld einführen
Mit der Einführung eines Gehörlosengeldes bzw. der Erweiterung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) zu einem Bayerischen Blinden- und Gehörlosengeldgesetz wird eine dauerhafte, chancenausgleichende Leistung geschaffen, welche die gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose…
Weiterlesen »
Mukoviszidose-Versorgung droht Notstand!
Als Grüne Landtagsfraktion beantragen wir: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Vergütungsinstrumente für die Versorgung der erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose überprüft werden…
Weiterlesen »
Wahlpflichtfach “Gebärdensprache” einführen
Mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 ist die DGS als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt. Im Sinne der Inklusion ist es essenziell, Sprachen aller Art – und damit auch…
Weiterlesen »