In unserem Antrag vom 21. Juni 2017 fordern wir die Staatsregierung auf, im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) oder seiner Ausführungsverordnung verbindliche Freistellungszeiten für Kitaleitungen vorzugeben. Jede Kindertagesstätte sollte unabhängig von ihrer Größe ihre Leitung zumindest im Umfang einer halben Stelle freistellen. Die Freistellungszeiten werden bei der Berechnung des för-derrelevanten Anstellungsschlüssels und des Basiswerts zur kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG in vollem Umfang berücksichtigt.
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