Nachdem in Gerbrunn bei Würzburg in einem 2005 mit Fördermitteln des bayerischen Freistaats
in Höhe von 2,2 Millionen Euro gebauten Studentenwohnheim widersprüchliche Aussagen zur
zulässigen Miethöhe gemacht werden und das Staatasministerium Wohnen, Bau und Verkehr die
Zulässigkeit der Miethöhe seit längerem prüft, frage ich die Staatsregierung:
Wann ist mit dem Prüfergebnis zu rechnen, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei
gefördertem Bau von Studierendenwohnheimen die Vorgaben für gedeckelte Mieten eingehalten
werden und wie können Wohnheimbewohner*innen sich gegen überhöhte Mieten wehren, wenn
sie erfahren, dass ihre Mieten zu hoch sind bzw. den Vorgaben der Richtlinie für die Förderung
von Wohnraum für Studierende (BayMBl. Nr. 441) nicht entsprechen?
Weitere Informationen:
Bericht der Main-Post vom 21.01.2025