Das Bayerische Teilhabegesetz regelt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), mit dem eine große sozialpolitische Reform in Angriff genommen wurde. In meiner Rede zu diesem Thema erkläre ich, warum es trotz einiger positiver Punkte noch erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt. So muss das Budget für Arbeit durch den Freistaat noch deutlich erhöht werden, um seine Wirksamkeit entfalten zu können. Außerdem muss die Unabhängigkeit der Teilhabeberatung gesichert werden und unter Einbindung der Landtagsfraktionen eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes kontrolliert.
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