“Die Aussage von Ministerpräsident Seehofer, für den Bezug einer Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit anrechnen lassen zu wollen, zeigt vor allem eines: Das Problem der drohenden Altersarmut bei Menschen mit unterbrochener Erwerbsbiographie ist viel drängender, als es Bundes- und Staatsregierung zugeben möchten. Denn denjenigen, die länger als fünf Jahre arbeitslos waren, die gerne lückenlos gearbeitet hätten, die aber z.B. aufgrund der durch den regionalen Strukturwandel weggefallenen Arbeitsplätze immer wieder befristete Beschäftigungen mit vielen Unterbrechungen hatten und deren Arbeitsplätze häufig im Niedriglohnbereich waren, droht nun Altersarmut, ob mit 63, 65 oder 67 Jahren. Für diese Menschen war es kaum möglich, trotz ihrer 45 Beitragsjahre selbst ausreichende Rentenansprüche zu erwerben. Da spielt das Renteneintrittsalter keine Rolle. Genau deswegen erwarten wir GRÜNE Konzepte, wie die Regierung mit drohender Altersarmut umgehen möchte und wie in der Zukunft drohende Altersarmt vermieden werden kann. Dazu wird in der Debatte zur Rente ab 63 leider gar nichts gesagt.”
Eine zeitlich unbegrenzte Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit scheide in jedem Fall aus, hatte es aus CSU-Kreis geheißen. Im Koalitionsvertrag hätten CDU, CSU und SPD festgehalten: “Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.”
Die sozial-, familien- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Bayerischen Landtag, MdL Kerstin Celina, kommentiert die Äußerungen von Ministerpräsident Horst Seehofer, die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 auf fünf Jahre zu begrenzen, folgendermaßen:
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