Kommunal getragene öffentliche Bibliotheken in Bayern können für Projekte Zuwendungen aus der bayerischen Bibliotheksförderung beantragen. Schulen bzw. Schulbibliotheken können das nicht. Allerdings ist es möglich, dass eine Schulbibliothek über einen Kooperationsvertrag als Zweigstelle (mit Sondernutzung) einer öffentlichen Bibliothek fungiert. Bei Schulen im Einzugsgebiet von kirchlich getragenen Schulen ist dies allerdings nicht möglich, da die Kirche bzw. der Sankt Michaelsbund, der mit der Betreuung und Beratung der kirchlichen Bibliotheken betraut ist, keine vergleichbare „indirekte“ Fördermöglichkeit für Schulbibliotheken hat.
Vor diesem Hintergrund stellte ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung.
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