Sowohl den genauen Wortlaut der Anfrage als auch die Antwort der Staatsregierung können Sie hier herunterladen.
Menschen, die durch eine Erkrankung oder einen Unfall blind oder sehbehindert werden, können nicht nur in den meisten Fällen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr länger ausüben, sondern sind auch in ihrem Lebensalltag massiv eingeschränkt. Um sich neue berufliche Perspekti- ven zu schaffen oder auch dem bisherigen Beruf trotz einer Seheinschränkung weiter nachgehen zu können, brauchen die Betroffenen eine kompetente berufliche Rehabilitation. Sie müssen mit den nötigen technischen Hilfsmitteln versorgt werden, benötigen ein Mobilitätstraining oder spezialisierte Qualifizierungsangebote. Hierfür sind die Berufsförderungs- zentren als spezialisierte überregionale Bildungszentren zu- ständig.
Doch unabhängig von der beruflichen Rehabilitation brauchen Menschen, die sich neu mit der Diagnose blind oder sehbehindert konfrontiert sehen, eine der medizini- schen Rehabilitation entsprechende Erstrehabilitation, um den Umgang mit der Beeinträchtigung zu erlernen und möglichst selbstständig leben zu können. Dazu gehört z.B. selbstständig zu kochen, Medikamente zu nehmen und sich auch außerhalb des Hauses fortzubewegen. Die individuelle Rehabilitation steigert die Lebensqualität und hilft den Be- troffenen, mit weniger Unterstützung durch Verwandte oder Pflegekräfte zurecht zu kommen.
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