Wie in den Antworten zu meiner Schriftlichen Anfrage „Maßnahmen zur Förderung der Teilzeitausbildung in Bayern“ vom 19. November 2014 (Drs. 17/5344) deutlich wurde, wird das Instrument der Teilzeitberufsausbildung (§ 8 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) noch zu selten genutzt. Auffällig sind im in der Anfrage dargestellten Zeitraum ab 2007 beispielsweise die relativ hohen Zahlen in kaufmännischen Berufen. Auch im öffentlichen Dienst gäbe es eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen, in denen ebenfalls eine Teilzeitberufsausbildung vorstellbar ist. Um insgesamt eine Erhöhung der Teilzeitausbildungen zu erreichen, bedarf es mehrerer Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, zu denen u. a. die Gewährleistung der Flexibilität einer guten Kinderbetreuung und der Gestaltung des Berufsschulunterrichts zu zählen sind.
Vor diesem Hintergrund stellte ich eine schriftliche Anfrage, deren Wortlaut sowie die Antwort der Staatsregierung Sie hier herunterladen können: SAN 23_3_17
Verwandte Artikel
Suchthilfekapazitäten und Gesundheitsversorgung in Haft
Das Deutsche Suchthilfesystem ist mit seinen vielfältigen und durchdacht ineinander greifenden Elementen aus Prävention, Beratung, qualifiziertem Entzug, Reha sowie Vor- und Nachsorge plus Selbsthilfe wohl eines der besten weltweit. Seit…
Weiterlesen »
„Bürger- und Parteibüro“ der Partei „Der III. Weg“ in Schweinfurt
Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ hat am Samstag, 29. Oktober 2022 in Schweinfurt ihr bundesweit viertes, in Bayern allerdings das erste von den Nazis selbst so genannte „Bürger- und…
Weiterlesen »
Umsetzung der Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Meine Kolleg:innen Toni Schuberl, Christina Haubrich und ich fragen die Staatsregierung: Wie ist der Stand der Umsetzung der Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter bezüglich psychiatrischer Kliniken?
Weiterlesen »