Wie in den Antworten zu meiner Schriftlichen Anfrage „Maßnahmen zur Förderung der Teilzeitausbildung in Bayern“ vom 19. November 2014 (Drs. 17/5344) deutlich wurde, wird das Instrument der Teilzeitberufsausbildung (§ 8 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) noch zu selten genutzt. Auffällig sind im in der Anfrage dargestellten Zeitraum ab 2007 beispielsweise die relativ hohen Zahlen in kaufmännischen Berufen. Auch im öffentlichen Dienst gäbe es eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen, in denen ebenfalls eine Teilzeitberufsausbildung vorstellbar ist. Um insgesamt eine Erhöhung der Teilzeitausbildungen zu erreichen, bedarf es mehrerer Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, zu denen u. a. die Gewährleistung der Flexibilität einer guten Kinderbetreuung und der Gestaltung des Berufsschulunterrichts zu zählen sind.
Vor diesem Hintergrund stellte ich eine schriftliche Anfrage, deren Wortlaut sowie die Antwort der Staatsregierung Sie hier herunterladen können: SAN 23_3_17
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