Überhöhte Mieten und Verstoß gegen Baugenehmigung im Studierendenwohnheim Gerbrunn?

Nachdem der Freistaat Bayern im Jahr 2005 den Bau des Studentenwohnheims am Casteller Platz in Gerbrunn mit einem leistungsfreien Baudarlehen in Höhe von 2,2 Mio. Euro gefördert hat und für die 88 Wohnplätze eine langfristige Belegungs- und Mietpreisbindung besteht, und nachdem die durchschnittliche Leerraummiete ab dem 1. Januar 2026 auf 203,48 Euro je Wohnplatz und Monat festgelegt wurde, frage ich die Bayerische Staatsregierung:

  • Wie die Staatsregierung die vom Vermieter selbst durchgeführte „Umwidmung“ der in der Baugenehmigung vorgeschriebenen Stellplätze für PKWs in Rollerstellplätze bewertet
  • Wie Mieter:innen dagegen vorgehen können, einen teuren Stellplatz für ein Fahrzeug bezahlen zu müssen, obwohl sie gar kein entsprechendes Fahrzeug besitzen
  • Welche Entscheidung die Staatsregierung getroffen hat bezüglich einer Rückforderung des 2005 gewährten leistungsfreien Baudarlehens in Höhe von 2,2 Mio. Euro angesichts überhöhter Mieten, die bei diesem Objekt verlangt wurden und förderschädlich sein könnten?

*Den Verweis des Staatsministeriums auf vorherige Antworten empfinde ich als unzureichend, weswegen die Antwort moniert und um ausführlichere Antwort gebeten wurde.