Ich frage die Staatsregierung, welche juristischen Schritte gegen den Betreiber des im Jahr 2005
mit Fördermitteln des Freistaates in Höhe von 2,2 Mio. Euro errichteten Studentenwohnheims am
Casteller Platz in Gerbrunn bei Würzburg hat die Staatsregierung inzwischen eingeleitet,
sind die Erkenntnisse, die ausschlaggebend zur Einleitung juristischer Schritte führten, aufgrund
eigener, standardisierter Prüfungsverfahren gewonnen worden (z.B. regelmäßige Kontrollen)
und welche Maßnahmen wird die Staatsregierung nach den aus diesem Vorgang erlangten
Erkenntnissen bei zukünftigen Fällen ergreifen?
Wohnheim Gerbrunn – juristische Schritte und zukünftige Maßnahmen