Wenn man die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche klein halten will, dann braucht es andere Instrumente als ein Online-Informationsverbot nach Paragraph 219 a StGB. Das Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Schwangeren, auf ihren Webseiten sachlich über Schwangerschaftsabbruch zu informieren, und das Mißtrauen gegenüber Schwangeren, Informationen abwägen und beurteilen zu können, ist im digitalen Zeitalter völlig überholt. Als GRÜNE habe ich deswegen einen Dringlichkeitsantrag dazu eingereicht.
Der aktuelle Hintergrund dazu: Das Gießener Amtsgericht hat die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter “Werbung für Schwangerschaftsabbrüche” zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt. Grund dafür war ein Link auf ihrer Internetseite.
Verwandte Artikel
Haushalt 2022: Gehörlosengeld einführen
Mit der Einführung eines Gehörlosengeldes bzw. der Erweiterung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) zu einem Bayerischen Blinden- und Gehörlosengeldgesetz wird eine dauerhafte, chancenausgleichende Leistung geschaffen, welche die gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose…
Weiterlesen »
Mukoviszidose-Versorgung droht Notstand!
Als Grüne Landtagsfraktion beantragen wir: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Vergütungsinstrumente für die Versorgung der erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose überprüft werden…
Weiterlesen »
Wahlpflichtfach “Gebärdensprache” einführen
Mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 ist die DGS als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt. Im Sinne der Inklusion ist es essenziell, Sprachen aller Art – und damit auch…
Weiterlesen »