Zwangsmaßnahmen bei zivilrechtlicher Unterbringung in psychiatrischenKrankenhäusern 2024

Die Gesundheitsministerkonferenz empfiehlt in ihrem Bericht 2023 keine neuen Gesetze oder Kontrollgremien, sondern eine bundesweit einheitliche, transparente Berichterstattung über Zwangsmaßnahmen – auch bei Unterbringungen nach dem BGB. Ziel ist, durch standardisierte Indikatoren und Fachaufsicht Zwang zu vermeiden und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern.
Wir fragen die Staatsregierung nach den Zahlen für 2024:

  • Wie viele zivilrechtliche Unterbringungen gab es?
  • Wie viele Fixierungen wurden durchgeführt?
  • Wie viele Zwangsmedikationen erfolgten?