Im Nachgang zur Expertenanhörung am 12.10.2021 im Bayerischen Landtag habe ich die Staatsregierung gefragt, welchen Änderungsbedarf Sie drei Jahre nach dem Inkrafttreten des PsychKHG sieht.
Im Nachgang zur Expertenanhörung am 12.10.2021 im Bayerischen Landtag habe ich die Staatsregierung gefragt, welchen Änderungsbedarf Sie drei Jahre nach dem Inkrafttreten des PsychKHG sieht.
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