Nachdem in der gemeinsamen Expertenanhörung des Gesundheits- und Sozialausschusses
am 12.10.2021 im Bayerischen Landtag verschiedene Ansätze zur Weiterentwicklung
des Bayerischen PsychKHG zur Sprache kamen, frage ich die Staatsregierung, welchen Änderungsbedarf sie als besonders dringend erachtet, wann mit einer Konkretisierung, Erweiterung und Ergänzung, v.a. in Bezug auf die zivilrechtlichen Unterbringungen, des Melderegisters nach Art. 33 PsychKHG zu rechnen ist und ob die Staatsregierung erwägt, die in den Arbeitsgruppen des Runden Tisches zum PsychKHG entwickelte Idee der niedrigschwelligen Krisenbetten im ambulanten Bereich als ein Mittel zur Prävention einer Einweisung aufzugreifen?
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