„Ich frage die Staatsregierung, ob ein Kindergarten in Bayern die Aufnahme von sog. Wickelkindern ablehnen darf und falls ja auf welcher (rechtlichen) Grundlage derartige Ablehnungen erfolgen und ob die Staatsregierung hier entsprechende Vorgaben machen will, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten?“
Die Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration können Sie hier lesen: AzP 22_02_17
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