„Ich frage die Staatsregierung, ob ein Kindergarten in Bayern die Aufnahme von sog. Wickelkindern ablehnen darf und falls ja auf welcher (rechtlichen) Grundlage derartige Ablehnungen erfolgen und ob die Staatsregierung hier entsprechende Vorgaben machen will, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten?“
Die Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration können Sie hier lesen: AzP 22_02_17
Verwandte Artikel
Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Angesichts der Tatsache, dass laut Mikrozensus 2019 61.000 Menschen (u.a. Selbstständige, Beitragsschuldner*innen, Studierende und ohne Berücksichtigung von Wohnungslosen, Ausländer*innen ohne Aufenthaltsstatus und EU-Bürger*innen) ohne Krankenversicherungsschutz in Deutschland lebten, der Verpflichtung…
Weiterlesen »
Impfungen für Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen und ambulanter Pflege
Nachdem nach Aussage der Staatsregierung Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig sind und in einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches…
Weiterlesen »
Covid-19-Fälle in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Ich möchte wissen, wie sich die Covid19-Fälle in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung entwickelt haben.
Weiterlesen »