Ich frage die Staatsregierung:
In welchem Zeitraum sind nach der Finanzplanung der Staatsregierung Haushaltsmittel für
die Psychotherapie-Ausbildung vorgesehen, die den Universitäten Planungssicherheit geben können, wie geht die bayerische Staatsregierung mit der Bedeutung „Vollzeit“ als Voraussetzung für den Mindestvergütungsanspruch in Höhe von 1000 Euro für Psychotherapeut*innen in Ausbildung genau um und welche Regelungen gelten für staatliche Kliniken, kommunale
oder sonstige nichtstaatliche Kliniken, die es erlauben, diesen festgelegten monatlichen Mindestvergütungsanspruch von 1000 Euro gegebenfalls zu reduzieren?
Verwandte Artikel
Schulgeld bei sozialen Ausbildungsberufen
In welchen sozialen Berufen wird in Bayern für die Ausbildungsdauer ein Schulgeld erhoben (bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsberuf), welche Zuschüsse leistet der Freistaat an Träger beruflicher Schulen bislang, damit diese auf…
Weiterlesen »
Reaktion auf Probleme bei Go-Ahead-Zugverbindungen
Nachdem bei Go-Ahead auf der Strecke des RE80 auch zu Stoßzeiten häufig nur einteilige und einstöckige Fahrzeuge eingesetzt werden, während die DB Regio zuvor meist zweiteilige Fahrzeuge einsetzte und nachdem…
Weiterlesen »
Straßenverkehrszählungen im Landkreis Würzburg
Ich frage die Staatsregierung: Welche Straßenverkehrszählungen (automatische SVZ sowie Sonderzählungen) wurden im Landkreis Würzburg in den letzten 15 Jahren durchgeführt, um Verkehrsdaten für den Bau von Umgehungsstraßen zu erhalten, sind…
Weiterlesen »