Wie könnte mebis, das Internetportal des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, für die Nutzung an bayerischen medizinisch-beruflichen und sozialen Rehabilitationseinrichtungen – wie beispielsweise dem Rehabilitationszentrum Haus St. Michael in Würzburg – geöffnet werden, um den Rehabilitanden, die sich nach einer psychischen Erkrankung auf den beruflichen (Wieder-)Einstieg vorbereiten, und dem dortigen Lehrpersonal zu ermöglichen, die digitalen Inhalte für ihren Unterricht zu nutzen, ist die Bayerische Staatsregierung prinzipiell bereit zu prüfen, ob der Zugang zu den vorhandenen Lehrmaterialen auf mebis für Spezialeinrichtungen zur beruflichen Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen hilfreich wäre und inwieweit sieht die Staatsregierung eine generelle Öffnung des Internetportals für berufsvorbereitende Maßnahmen als sinnvoll an?
Hier können Sie die Anfrage zum Plenum, sowie die Antwort der Staatsregierung herunterladen.
Verwandte Artikel
Covid-19-Fälle in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Ich möchte wissen, wie sich die Covid19-Fälle in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung entwickelt haben.
Weiterlesen »
Anfrage zum Plenum: Erstattung von Personalkosten bei Coronatests
Ich frage die Staatsregierung: Wer trägt die Kosten für die am 6.12.2020 im Kabinett beschlossenen regelmäßigen Coronatests des Personals in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (bitte bei der Antwort die…
Weiterlesen »
AzP: Regelprüfungen durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Nachdem die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) auf Grundlage des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) mindestens einmal jährlich anhand eines Prüfleitfadens u.a. das Einhalten von…
Weiterlesen »