Immer wieder kommen über Berichterstattung in den Medien (z.B. im Deutschlandfunk) neue Erkenntnisse in Bezug auf die Medikamentenversuche an Kindern und Jugendlichen in Heimeinrichtungen in den 1960er bis 1980er Jahren ans Licht. In Bayern führt damals wie heute die Regierung von Oberbayern die Verwaltungsgeschäfte der Gutachterstelle, welche die rechtmäßige Ausübung des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (“Kastrationsgesetz”) sicherstellt. Die Gutachterstelle ist dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachgeordnet.
Vor diesem Hintergrund stellte ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung.
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