Am 20. Januar 2020 stellte ich folgende Anfrage zum Plenum:
Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege durch die Eltern zu bestimmen ist, inwiefern kann nach Auffassung der Staatsregierung ein Jugendamt aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere in Anbetracht des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2018 (BVerwG 5 C 15.17), eine Begrenzung des Betreuungsumfangs entgegen dem elterlichen Willen festsetzen und inwiefern kann ein Jugendamt aus pädagogischen oder sonstigen Gründen eine Begrenzung des Betreuungsumfangs gegen die elterliche Entscheidung festlegen?
Die Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier herunterladen.
Verwandte Artikel
Bayerische Impfkommission – Antragsbearbeitung
Nachdem die Bayerische Impfkommission ihre Arbeit seit dem 1. März 2021 aufgenommen hat, frage ich die Staatsregierung: wie viele Anträge sind bei der Bayerischen Impfkommission bislang eingegangen, wie ist der…
Weiterlesen »
Pandemiebedingte Beschaffungsverträge Bayerischer Ministerien
Im Hinblick auf den Bestechungsskandal um MdB Georg Nüßlein und etwaige Verbindungen nach Bayern frage ich die Staatsregierung, welche pandemiebedingten Beschaffungsverträge haben Bayerische Ministerien (bitte unter Nennung des jeweiligen Vertragsgegenstandes…
Weiterlesen »
Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Angesichts der Tatsache, dass laut Mikrozensus 2019 61.000 Menschen (u.a. Selbstständige, Beitragsschuldner*innen, Studierende und ohne Berücksichtigung von Wohnungslosen, Ausländer*innen ohne Aufenthaltsstatus und EU-Bürger*innen) ohne Krankenversicherungsschutz in Deutschland lebten, der Verpflichtung…
Weiterlesen »