Die bayerische Gesundheitsministerin teilt immer wieder mit, dass Krankenhäuser mit Geburtshilfestationen in ganz Bayern in zumutbarer Zeit zu erreichen sind. Ich wollte Ende März in meiner Anfrage zum Plenum dieser Behauptung auf den Grund gehen. Zum einen wollte ich die Definition von „Zumutbarkeit“ erfahren. Zum anderen habe ich mit Hilfe meiner Fraktionskolleg*innen in allen Landkreisen die Entfernungen zur nächstgelegenen Geburtshilfestation abgefragt. Die Antwort ist sehr unkonkret und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Zusendung einer Liste mit bayerischen und an die Landesgrenze angrenzenden Krankenhäusern mit Geburtshilfestationen. Nach meinem Einwand kam zumindest noch eine ergänzende Antwort, die auf die zumutbare Anfahrtszeit eingeht.
Den Wortlaut meiner Anfrage können Sie hier nachlesen: AzP 29_3_17
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