In der dualen Berufsausbildung ist jeder Betrieb gesetzlich verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verzeichnet für das Jahr 2015 eine durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 826 Euro pro Monat. Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Ausbildungsvergütung deutlich in den verschiedenen Ausbildungsberufen. So wird die Ausbildungsvergütung für eine/n Maßschneider/in mit 275 Euro im ersten Lehrjahr angegeben, für eine/n Bäcker/in 430 Euro (Quelle). Wird ein Ausbildungsgehalt in diesem Vergütungsbereich im Rahmen einer Teilzeitausbildung noch anteilig gekürzt, stellt sich die Frage nach einer Sittenwidrigkeit der Ausbildungsvergütung. Ob eine solche Sittenwidrigkeit derzeit bei der Vergütung von Teilzeitberufsausbildungen vorliegt, fragte ich die Staatsregierung in meiner Schriftlichen Anfrage vom 10.11.2016.
Den genauen Wortlaut der Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.
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