Aufgrund der in den Medien bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung von Taxifahrer*innen während ihrer regulären Stand- beziehungsweise Wartezeiten, die als Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst betrachtet und mit dem Mindestlohn entlohnt werden müssen, frage ich die Staatsregierung, welche arbeitsrechtlichen Kontrollen im Taxigewerbe in Bayern in den letzten drei Jahren durchgeführt worden sind, welche Verstöße nach Kenntnis der Staatsregierung dabei festgestellt wurden und in welchem Status sich nach Kenntnis der Staatsregierung die Taxifahrer befanden, bei denen Verstöße festgestellt worden sind.
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