Ich frage die Staatsregierung, nach welcher rechtlichen Grundlage der Kostenträger für die Übernahme der Schulwegkosten für Schüler der einzelnen bayerischen SPRINT-Standorte bestimmt wird (falls unterschiedliche Kostenträger, bitte auflisten nach Bezirken bzw. Landkreisen), wer die Schulwegkosten zur SPRINT-Klasse auch nach einem Umzug der Schülerinnen und Schüler übernimmt (in dem Fall, dass der neue Wohnort näher an einer Realschule ohne SPRINT-Klasse liegt, aber die SPRINT-Klasse weiterhin besucht werden soll) und wer der Ansprechpartner in Streitfällen ist?
Die Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst können Sie hier herunterladen: AzP_19_7_16
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