Anfrage des Abgeordneten Ulrich Leiner:
„Ich frage die Staatsregierung, welche Bedenken gegen das Bundesteilhabegesetz bei der Verbändeanhörung am 10.05.2016 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geäußert wurden, welche von diesen Äußerungen die Staatsregierung zum Anlass genommen hat, um in ihrer Stellungnahme vom 18.05.2016 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zu verlangen und ob das Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form für die Staatsregierung zustimmungsfähig ist, auch wenn viele bisher Anspruchsberechtigte aus dem System zu fallen drohen, weil künftig für eine Anspruchsberechtigung ein umfassender Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen bestehen muss sowie das sogenannte „Zwangspoolen“ im Gesetz enthalten bleibt?“
Die Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration können Sie hier herunterladen: AzP_19_7_16 (Leiner)
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