In einer Anfrage zum Plenum frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits ergriffen, um den in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder am 21.07.2021 angekündigten „Bayerischen Wassercent“ einzuführen, bezieht sich die Planung der Einführung eines Wassercents auf Trinkwasser und Grundwasser gleichermaßen und wie steht die Staatsregierung zur verpflichtenden Einführung von verplombten Wasseruhren, um gerade in besonders trockenen Gebieten Bayerns sicherzustellen, dass tatsächlich nur die genehmigte Wassermenge entnommen wird, um „fehlerhafte Aufzeichnungen von Wassermengen, (…) Defekte bei Drucksonden oder Mängel bei Datenloggern zur Aufzeichnung der Wasserstände“ zu vermeiden (vgl. Antwort auf Frage 5 der schriftlichen Anfrage „Grundwasserentnahmen in der Region „Bergtheimer Mulde“)?
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