Nachdem im Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), u.a. die Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung (§ 4a SGB VIII), beschlossen worden sind, frage ich die Staatsregierung: Wie sieht der Zeitplan der Umsetzung der weitreichenden Änderungen des SGB VIII ins Landesrecht aus, wie plant die Staatsregierung die im § 71 SGB VIII geforderte Einbindung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen in dem Landesjugendhilfeausschuss umzusetzen, um die Mitsprache u.a. von „Care-Leaver*innen“ auf bayerischer Landesebene sicherzustellen und welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Einbindung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung wie die der „Care-Leaver*innen“ auf kommunaler Ebene in den Kinder- und Jugendhilfeausschüssen zu ermöglichen (z.B. durch finanzielle Förderung)?
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