Bezugnehmend auf Nr.4.3 der „Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit“, wonach die Zuwendung je Selbsthilfegruppe bis zu 400 Euro jährlich beträgt, frage ich die Bayerische Staatsregierung:
- Wie viele Selbsthilfegruppen in den Jahren 2020 bis 2026 im Rahmen dieser Förderrichtlinie gefördert wurden?
- Wie hoch die jeweilige Gesamtsumme der jährlich ausgezahlten Fördermittel im Rahmen dieser Förderrichtlinie in den Jahren 2020 bis 2026 gewesen ist?
- Wie viele Förderanträge in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils gestellt, bewilligt und abgelehnt wurden?
Parallel zu meiner Anfrage zum Plenum stellten meine Kolleg*innen Patrick Friedl und Claudia Köhler Anfragen bezugnehmend auf Nr 4.3 „Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit“, um weitere Fragen zu klären: