Ich frage die Staatsregierung:
Auf welcher Grundlage legt die Staatsregierung die angekündigten Beträge von 25.000€ bzw. 30.000€ als das vom Betrieb erzielte Ergebnis nach Steuern fest, das als Basis für einen Erlass oder Teilerlass der Rückforderungen von Corona-Soforthilfen gilt, welcher Bemessungszeitraum wird für die Einzelfallprüfung der Rückzahlungsforderungen in Bezug auf dieses Ergebnis nach Steuern angewandt und auf welcher Basis wird die fiktive Ratenzahlung von 5.000€ pro Jahr, deren Leistbarkeit als Grundlage für die Annahme einer Existenzgefährdung gilt, obwohl gerade Geringverdienende und Solo-Selbstständige schon mit einem weitaus geringeren Betrag überfordert wären, festgelegt?