Angesichts der seit Jahren steigenden Mieten sowie der Knappheit von günstigen Wohnraum in Ballungsräumen und dem aktuell erfolgenden Zuzug vieler Menschen, die aus der Ukraine flüchten müssen, frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten es gibt, günstigere Mietverhältnisse durch Konzepte wie „Wohnen für Hilfe“ oder Ähnliches zumindest für eine begrenzte Gruppe, z.B. für Studienanfänger*innen und geflüchtete Menschen, umzusetzen, inwieweit sich die Staatsregierung für die Umsetzung der Vereinbarung, Hürden beim Ausbau alternativer Unterstützungs- und Wohnformen – wie z.B. bei der steuerlichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ – zu beseitigen (vgl. Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 CDU/CSU und SPD-Bundesregierung, S.27), eingesetzt hat (bitte auch auf die aktuell gültige steuerrechtliche Regelung eingehen) und welche Möglichkeiten die bayerische Staatsregierung nutzen wird, um in eigener Zuständigkeit sowie über die Zuständigkeit des Bundesrates darauf hinzuwirken, dass „Wohnen für Hilfe“ oder ähnliche Konzepte rechtssicher und unkompliziert genutzt werden können, um kurzfristig Wohnraum für mehr Menschen bereitstellen zu können?