Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt

Angesichts der Tatsache, dass die Mittel des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) im Fonds
Sexueller Missbrauch aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft sind und neue Anträge
von Opfern von sexuellem Missbrauch seit März nicht mehr berücksichtigt werden können,
was von vielen Betroffenen als erneuter Schlag ins Gesicht empfunden wird, frage ich die
Staatsregierung, ob die Bayerische Staatsregierung sich bereits für die zügige Einführung eines
haushaltssicheren, rechtskonformen und niedrigschwelligen Nachfolgemodelle eingesetzt hat, ab
welchem Zeitpunkt voraussichtlich wieder Anträge berücksichtigt werden können und inwiefern es
auf Landesebene bereits ergänzende Hilfsangebote gibt bzw. geplant sind, um Betroffenen von
sexualisierter Gewalt die dringend benötigten Therapien zu ermöglichen.